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   BGH, 13.03.2014 - V ZB 152/12   

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https://dejure.org/2014,6039
BGH, 13.03.2014 - V ZB 152/12 (https://dejure.org/2014,6039)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2014 - V ZB 152/12 (https://dejure.org/2014,6039)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2014 - V ZB 152/12 (https://dejure.org/2014,6039)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Geschäftswerts einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts im Zusammenhang mit dem Zurücktreten einer Grundschuld; Folgen einer Personidentität zwischen dem Gläubiger des im Range vortretenden Rechts und dem im Range zurücktretenden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 5; GBO § 6
    Bemessung des Geschäftswerts einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts im Zusammenhang mit dem Zurücktreten einer Grundschuld; Folgen einer Personidentität zwischen dem Gläubiger des im Range vortretenden Rechts und dem im Range zurücktretenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2014, 971
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 22.08.2011 - 20 W 87/11

    Grundbuch: Prüfungspflichten des Grundbuchamts im Hinblick auf § 2 GrdstVG

    Auszug aus BGH, 13.03.2014 - V ZB 152/12
    Der Geschäftswert für die Rechtsbeschwerde ist deswegen zu ändern und nach der niedrigsten Wertstufe der Kostenordnung festzusetzen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. August 2011 - 20 W 87/11, juris Rn. 15 und OLG Naumburg, NotBZ 2013, 23, 25).
  • OLG Naumburg, 26.10.2012 - 12 Wx 15/12

    Grundstücksverkehr in Sachsen-Anhalt: Genehmigungserfordernis bei Überschreiten

    Auszug aus BGH, 13.03.2014 - V ZB 152/12
    Der Geschäftswert für die Rechtsbeschwerde ist deswegen zu ändern und nach der niedrigsten Wertstufe der Kostenordnung festzusetzen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. August 2011 - 20 W 87/11, juris Rn. 15 und OLG Naumburg, NotBZ 2013, 23, 25).
  • OLG München, 18.12.2023 - 34 Wx 311/23

    Überlassung von Bruchteilseigentum an einem Grundstück nicht lediglich rechtlich

    Die Bemessung des nach §§ 61 Abs. 1, 79 Abs. 1 GNotKG zu bestimmenden Geschäftswerts einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts richtet sich nach den Schwierigkeiten, die die Behebung des Eintragungshindernisses macht, das Gegenstand der Zwischenverfügung und damit des Rechtsmittelverfahrens ist (BGH NJOZ 2014, 971; Senat NJW-RR 2022, 166/167; Demharter § 77 Rn. 45).
  • OLG München, 05.08.2022 - 34 Wx 301/22

    Keine Vertretungsbefugnis des Verwalters für Eintragung einer Grunddienstbarkeit

    Die Bemessung des nach §§ 61 Abs. 1 Satz 1, 79 Abs. 1 Satz 1 GNotKG zu bestimmenden Geschäftswerts einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts richtet sich nach den Schwierigkeiten, die die Behebung des Eintragungshindernisses macht, das Gegenstand der Zwischenverfügung und damit des Rechtsmittelverfahrens ist (BGH NJOZ 2014, 971; Demharter § 77 Rn. 45).
  • OLG München, 09.03.2023 - 34 Wx 20/23

    Teilaufhebung eines Erbbaurechts und Löschung eines gemeinschaftlichen

    Die Bemessung des nach §§ 61 Abs. 1 Satz 1, 79 Abs. 1 Satz 1 GNotKG zu bestimmenden Geschäftswerts einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts richtet sich nach den Schwierigkeiten, die die Behebung des Eintragungshindernisses macht, das Gegenstand der Zwischenverfügung und damit des Rechtsmittelverfahrens ist (BGH NJOZ 2014, 971; Demharter, § 77 Rn. 45).
  • OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 148/14

    Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers über

    Auszugehen ist bei der Anfechtung einer Zwischenverfügung von den Schwierigkeiten, die mit der Behebung des Hindernisses verbunden sind (BGH, Beschluss vom 13.03.2014 - V ZB 152/12 - juris).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2023 - 20 W 130/23

    Zur Einreichung einer Löschungsbewilligung in Form einer elektronisch

    Bei der Bemessung des Geschäftswerts einer Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts ist davon auszugehen, welche Schwierigkeiten die Behebung des Eintragungshindernisses macht, das Gegenstand der Zwischenverfügung und damit des Beschwerdeverfahrens ist (BGH, Beschluss vom 13.03.2014, V ZB 152/12, juris Tz. 4).
  • OLG Nürnberg, 19.12.2019 - 15 W 4412/19

    Eigentumsumschreibung mit Löschung des Nacherbenvermerks - Voraussetzungen

    Hinsichtlich der Geschäftswertfestsetzung ist bei der Anfechtung einer Zwischenverfügung von den Schwierigkeiten auszugehen, die mit der Behebung des Hindernisses verbunden sind (BGH, Beschluss vom 13.03.2014 - V ZB 152/12 - juris; OLG Köln, ErbR 2015, 281, juris Rn. 55 f.).
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